45 schuldigten nicht weiter zu beeinträchtigen (pag. 2365). Er habe in stabilem Zustandsbild ins Regionalgefängnis Bern verlegt werden können (pag. 2366). Im Regionalgefängnis Bern absolvierte der Beschuldigte keine besondere Therapie, wurde aber vom Gesundheitsdienst intensiv betreut (pag. 2368). Auch im Regionalgefängnis Thun, wo sich der Beschuldigte danach befand, bestand kein Therapieangebot. Der Beschuldigte wurde jedoch regelmässig betreut und machte eine medikamentöse Therapie.