Der Beschuldigte habe weitgehend über dieselbe Symptomatik berichtet wie bei seinem letzten Eintritt. Es sei im Gefängnis zu einer Zustandsverschlechterung gekommen, die sich durch vermehrtes Stimmenhören geäussert habe. Auch habe er das unangenehme Gefühl, dass seine Umgebung wisse, was er gerade denke (pag. 2364). Im Verlauf der stationären Behandlung sei die Symptomatik in den Hintergrund getreten bzw. schien den Be-