20. Theoretische Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen für die Anordnung einer Massnahme finden sich in Art. 56 ff. StGB. Es kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2114 f., S. 59 der Urteilsbegründung). Das Gericht hat sich beim Entscheid über die Anordnung einer Massnahme auf eine sachverständige Begutachtung zu stützen. Das Gutachten hat sich dabei über die Notwendigkeit und die Erfolgsaussichten einer Behandlung des Täters, die Art und die Wahrscheinlichkeit weiterer möglicher Straftaten sowie die Möglichkeiten des Vollzugs der Massnahme zu äussern (Art. 56 Abs. 3 StGB).