18. Täterkomponenten 18.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Zur Zusammenfassung des Vorlebens und der persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2112, S. 57 der Urteilsbegründung). Die Lebensgeschichte des Beschuldigten beruht einzig auf seinen eigenen Angaben. Eine Überprüfung dieser Angaben war nicht möglich. Dass er eine sehr schwierige Kindheit und Vergangenheit hatte, dürfte jedoch zutreffen. Er verfügt in der Schweiz über keinen gültigen Aufenthaltsstatus mehr. Von der Privatklägerin ist er mittlerweile geschieden. All diese Umstände