Aufgrund der verminderten Schuldfähigkeit wiegt das Verschulden innerhalb des Strafrahmens jedoch nur noch leicht. Die angemessene Freiheitsstrafe reduziert sich auf 18 Monate Freiheitsstrafe. Davon sind 12 Monate zur Einsatzstrafe zu asperieren. Im Zwischenfazit beläuft sich die Strafe auf 30 Monate.