Sowohl der objektive Tatbestand als auch der subjektive Tatbestand der Vergewaltigung sind bei sämtlichen angeklagten Vorfällen erfüllt. Der Beschuldigte ist der mehrfachen Vergewaltigung zum Nachteil der Privatklägerin, begangen in der Nacht vom 9. auf den 10. August 2010 in Wabern, ca. viermal im Zeitraum November 2012 bis Ende Januar 2014 in Wabern, ca. dreimal im Zeitraum November 2012 bis September 2013 in Biel und ca. dreimal im Zeitraum Februar 2014 bis Anfang März 2014 schuldig zu erklären.