35 sie den Beschuldigten allenfalls damals tatsächlich als ihren Ex-Freund betrachtete oder nicht. Im Kerngeschehen gab sie vier Monate später denselben Sachverhalt bei der Polizei zu Protokoll (pag. 501 ff.). Die Zeugin ging gemäss ihren Angaben nach dem Suizidversuch auf Anraten der Betreuerin in der Notaufnahmegruppe zur Untersuchung in die Frauenklinik (pag. 1485 Z. 40 ff.). Sie tat dies also nicht aus Eigeninitiative.