478 Z. 202), sagte die Zeugin, sie hätten sich zuvor nur geküsst (pag. 514 f. Z. 55 ff., pag. 1488 Z. 43 f.). In der Tat muten die Aussagen der Zeugin zur Frage, was im Ostring vorfiel, etwas seltsam an. Sie meinte an den Ostring könne sie sich nicht erinnern (pag. 516 Z. 130 f.). Auf Vorhalt der Aussagen des Beschuldigten sagte sie, sie sage nichts dazu (pag. 517 Z. 146 ff.). Diese Aussagen wecken den Verdacht, dass die Zeugin in Bezug auf das Treffen mit dem Beschuldigten im Ostring nicht alles erzählen will. Sollte es vorher schon einmal zu sexuellen Handlungen gekommen sein, könnte dies zwar die Erwartungshaltung des Beschuldigten beim Treffen im Marzili verändert haben.