Die Erklärung der Zeugin, wonach sie sich zuerst vom Schock habe erholen und zur Ruhe kommen wollen (pag. 506 f. Z. 260 ff.), erscheint daher nachvollziehbar. Interessant ist, dass sie den Pullover mit den Spermaspuren des Beschuldigten bei sich aufbewahrt hatte. Wäre nichts vorgefallen, hätte kein Grund bestanden diesen Pullover nicht zu waschen oder zu entsorgen. Die Zeugin und der Beschuldigte sagten übereinstimmend aus, dass sie sich auch einmal im Ostring getroffen hatten. Während der Beschuldigte sagte, es sei auch dort zu sexuellen Handlungen gekommen, gleich wie im Marzili (pag. 477 Z. 134 f., pag. 478 Z. 202), sagte die Zeugin, sie hätten sich zuvor nur geküsst (pag.