Dass sie dies tun könnte, nur um sich nicht einer Strafverfolgung wegen falscher Anschuldigung auszusetzen, scheint wenig plausibel. Dass die Zeugin erst rund vier Monate später die Polizei über den Vorfall informierte, ist der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen nicht abträglich. Schliesslich kam es am Tag nach dem Vergewaltigungsversuch zu einem Suizidversuch und es wurde in der Folge eine fürsorgerische Unterbringung verfügt (pag. 506 Z. 235 ff.). Sie war zu dieser Zeit offensichtlich psychisch sehr instabil (vgl. auch pag. 1488 Z. 7 ff.). Die Erklärung der Zeugin, wonach sie sich zuerst vom Schock habe erholen und zur Ruhe kommen wollen (pag.