33 Sie vermochte dies damit zu erklären, dass sie sinngemäss nicht wolle, dass alles wieder hoch kommt. Sie habe sich gesagt, sie müsse versuchen, das alles zu verzeihen (pag. 514 Z. 43 ff.). Es ist gerichtsnotorisch, dass es gerade für Opfer von Sexualstraftaten sehr belastend sein kann, in einem Strafverfahren auch lange Zeit nach der Tat wiederholt aussagen zu müssen. Die Zeugin wies auch in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung nochmals auf diese Belastung hin (pag. 1485 Z. 21 f.).