Die genaueren Gründe sind unbekannt. Aus der Verweigerung lässt sich aber in keiner Weise schliessen, sie habe in Bezug auf den Vorfall vom 10. März 2011 etwas zu verbergen. Ebenfalls verständlich erscheint, dass die Zeugin mehr als drei Jahre nach dem Vorfall mit dem Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft zunächst keine Aussagen mehr machen wollte und ihr Desinteresse am Strafverfahren erklärte (pag. 511 f.).