Es bestehen jedoch keinerlei Hinweise, dass ihre Wahrnehmung oder Aussagefähigkeit wegen der psychischen Probleme beeinträchtigt gewesen wäre. Anlässlich der körperlichen Untersuchung am Tag nach dem Vorfall wirkte sie trotz des vorangegangenen Suizidversuchs zeitlich und örtlich orientiert (pag. 525). Ihre medizinische Diagnose ist allerdings nicht bekannt, da die Zeugin diesbezüglich weder Angaben machte noch ihre Ärzte vom Arztgeheimnis entband. Aus der Tatsache, dass sie dies nicht tat, kann in Bezug auf die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen nichts abgeleitet werden. Sie gab an, dies sei ihr zu privat (pag. 1478 Z. 11). Die genaueren Gründe sind unbekannt.