Der Polizei habe sie damals erzählt, was geschehen sei, an was sie sich noch habe erinnern können. Weil sie Sachen gehört habe, habe sie gedacht, dass noch mehr geschehen sei, was dann auf dem Video zu sehen wäre. Sie habe gedacht, dass die Polizei vielleicht mehr herausfinde, als sie sich erinnern könne (pag. 1489 Z. 9 ff.). In der Berufungsverhandlung führte sie aus, in der Zeit als sie habe aussagen müssen, habe sie unter Medikamenten gestanden. Sie habe gar nicht richtig aussprechen können, was sie habe sagen wollen. Sie könne sich gar nicht richtig an die Aussagen erinnern, als sie die Anschuldigungen zurückgezogen habe (pag.