Es dürfte sich hier um eine Verteidigungsstrategie des Beschuldigten handeln. Bei dieser übersieht er allerdings, dass die Tatsache, dass die Zeugin von sich aus den Kontakt zum Beschuldigten suchte, nicht ausschliesst, dass sexuelle Handlungen gegen ihren Willen stattgefunden haben könnten. 9.4.4 Würdigung der Aussagen der Zeugin Bei den Aussagen der Zeugin bestehen vorab gewisse Zweifel aufgrund des eingestellten Verfahrens, bei dem sie geschildert hatte, von acht Männern vergewaltigt worden zu sein, was sie später wieder zurücknahm. Diesbezüglich kann auf die Ausführungen der Vorinstanz (pag. 2098) verwiesen werden.