Dem Gutachter gegenüber gab er ein einziges Mal an, er hätte an diesem Abend im Marzili mit der Zeugin Schluss gemacht (pag. 580). Anlässlich der Einvernahme in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, behauptete er, er habe ca. 2-3 Tage nach dem Vorfall im Marzili mit ihr Schluss gemacht (pag. 1497 Z. 42 f.). In der Berufungsverhandlung fragte er dann, woher er hätte wissen sollen, dass sie Jungfrau sei und dies habe bleiben wollen (pag 2393). Diese Aussage steht im krassen Widerspruch zur ersten Einvernahme des Beschuldigten, wo er aussagte, sie habe ihm auch gesagt, dass sie Jungfrau sei (pag.