31 bens zwischen ihren Beinen einverstanden gewesen sein soll, erscheint vor diesem Hintergrund sehr fraglich. Weiter sagte der Beschuldigte, er habe das gemacht, um sich zu befriedigen (pag. 478 Z. 201 f.). Seine eigenen Bedürfnisse scheinen also an vorderster Stelle gestanden zu haben. Er gab an, er sei in diese Frau verliebt gewesen (pag. 479 Z. 213), an ihren Namen konnte er sich aber nicht erinnern (pag. 475 Z. 36). Dem Gutachter gegenüber gab er ein einziges Mal an, er hätte an diesem Abend im Marzili mit der Zeugin Schluss gemacht (pag.