Wenn er nun wissen wollte, dass die Zeugin Jungfrau bleiben und deshalb einzig keinen «vollständigen» Sex haben wollte, müsste er mit ihr auch über Sex gesprochen haben, was er aber verneinte. Keinen Sinn ergibt auch die Aussage, er habe nicht mit der Zeugin schlafen wollen, weil sie noch Jungfrau gewesen sei, wenn er doch dann einräumt, er habe versucht, den Geschlechtsverkehr zu vollziehen. Unbestrittenermassen war die Zeugin nicht damit einverstanden, dass der Beschuldigte in sie eindringen würde, was diesem offensichtlich bewusst war.