478 Z. 199). Er sei mit seinem Glied nicht in der Vagina der Zeugin drin gewesen, sondern nur auf der Seite (pag. 478 Z. 174). Es erscheint doch eher schwierig, diese Aussagen anders zu verstehen, als dass der Beschuldigte eben versuchte, bei der Zeugin einzudringen, diese aber Widerstand leistete. Wenn er nun wissen wollte, dass die Zeugin Jungfrau bleiben und deshalb einzig keinen «vollständigen» Sex haben wollte, müsste er mit ihr auch über Sex gesprochen haben, was er aber verneinte.