504 Z. 115 ff.). Bei der Staatsanwaltsanwaltschaft räumte sie dann ein, man könne nicht so sagen, dass sie eine feste Beziehung gewollt habe, aber sie habe sich ein paar Mal mit ihm getroffen und sich auch in ihn verliebt gehabt (pag. 516 Z. 113 f., vgl. auch pag. 1485 Z. 35 und pag. 1488 Z. 29). Am Abend des angeklagten Vorfalls, war die Zeugin gemäss ihren Angaben unterwegs ins Fitness und gerade am Bahnhof, als sich der Beschuldigte bei ihr meldete. Sie sei dann zu ihm auf die Grosse Schanze gegangen. Er habe gefragt, ob sie ein bisschen Spazieren gehen würde und sie hätten einen Weg ins Marzili genommen.