Zur Bekanntschaft zwischen der Zeugin und dem Beschuldigten Zur Frage, wie sie sich kennen gelernt hatten und wie ihre Beziehungen in etwa aussah, machten die Zeugin und der Beschuldigte weitgehend übereinstimmende Aussagen. Sie trafen sich erstmals in Bern auf der Grossen Schanze etwas mehr als einen Monat vor dem angeklagten Vorfall vom 10. März 2011. Sie waren beide mit Kollegen da und hatten sich durchs Rauchen kennengelernt (pag. 504 Z. 129 ff., 475 Z. 42 ff.). Es wurden die Nummern ausgetauscht und es entstand unter anderem telefonischer Kontakt (pag. 504 Z. 134 ff., pag. 476 f. Z. 101 ff.).