458 und pag. 521). Nach der Anzeige gegen den Beschuldigten durch die Privatklägerin im Frühling 2014 wurde von diesem ein DNA-Profil erstellt. Dies führte zu einer Übereinstimmung mit der DNA auf dem Pullover der Zeugin (pag. 521). Das Verfahren gegen die acht Männer, die die Zeugin mit Anzeige vom 13. Juli 2011 beschuldigt hatte, wurde am 2. April 2012 eingestellt (pg. 658 ff.). Nachdem die Zeugin mit gegenteiligen Aussagen von drei der beschuldigten Männer konfrontiert worden war, sagte sie, es sei nicht zu Geschlechtsverkehr gekommen. Sie habe bei ihrer Einvernahme vom 14. Juli 2011 nicht gewusst, was eine Vergewaltigung sei.