Zu diesem zweiten Vorwurf, der den Beschuldigten betraf, wurde die Zeugin dann erst am 15. November 2011 polizeilich einvernommen. Dabei gab sie ihren Pullover ab, den sie beim Treffen mit dem Beschuldigten getragen habe (pag. 457 f.). Der KTD stellte auf dem Pullover Spermaspuren fest und konnte ein komplettes männliches DNA-Profil erstellen. Dieses ergab jedoch keine Übereinstimmung mit der DNA-Datenbank. Die Zeugin kannte nur den Vornamen des Beschuldigten und konnte ihn körperlich beschreiben. Der Beschuldigte konnte von der Polizei nicht ermittelt werden (pag. 458 und pag.