29 9.4 Beweiswürdigung der Kammer 9.4.1 Vorbemerkungen Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse wird nochmals auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 2081 ff., S. 26 ff. der Urteilsbegründung). Die Besonderheit bei der Beweiswürdigung zum Anklagevorwurf zum Nachteil der Zeugin ist, dass diese am 13. Juli 2011 bei der Kantonspolizei in Interlaken meldete, sie sei vor ca. drei Monaten in der Stadt Bern von acht Männern sexuell missbraucht worden.