Sie habe eine falsche Massenvergewaltigung detailreich beschrieben. Es handle sich um ein ungeheuerliches Lügengebäude. Die Erklärung der Zeugin für die falsche Anschuldigung sei nicht plausibel. Die Zeugin hätte auch die Anschuldigungen gegen den Beschuldigten zurücknehmen wollen. Sie sei aber unter Druck gewesen dies nicht zu tun, da sie sonst Gefahr laufen würde, sich wegen der falschen Anschuldigung strafbar zu machen. Die Weigerung der Zeugin, die Ärzte vom Arztgeheimnis zu entbinden, könne nur darin begründet sein, dass dies kontraproduktiv gewesen wäre.