1485 ff.). Zuletzt wurde die Zeugin anlässlich der Berufungsverhandlung vom 27. November 2017 nochmals befragt (pag. 2389 ff.). Der Beschuldigte wurde zu diesem Vorfall am 24. Juli 2014 (pag. 474 ff.). und am 12. September 2014 (pag. 483 ff.) polizeilich befragt. Die staatsanwaltschaftliche Einvernahme folgte am 27. November 2014. Erneut einvernommen wurde der Beschuldigte dann anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 20. Januar 2015 (pag. 1495 ff.), an der Fortsetzungsverhandlung vom 25. Januar 2017 (pag. 1993) sowie anlässlich der Berufungsverhandlung vom 27. November 2017 (pag. 2393 f.).