27 Die Hintergründe und die Schilderungen der Privatklägerin zu den angeklagten Vorfällen ergeben ein gesamthaft stimmiges Bild. Der grosse kräftige Beschuldigte, zu dem die Privatklägerin in einem ambivalenten Abhängigkeitsverhältnis stand, setzte sich mehrfach gewaltsam über den Willen der Privatklägerin und deren Widerstand hinweg, um Geschlechtsverkehr mit ihr zu vollziehen.