Die gerichtliche Trennung erfolgte erst rund ein Jahr später. Es lässt sich allerdings aufgrund der vorhandenen Beweislage nicht eruieren, ob die Privatklägerin sich aufgrund dieser Drohung des Beschuldigten nicht von diesem trennte oder ob dies andere Ursachen hatte. Diesbezüglich sagte sie einzig aus, sie habe nur ein wenig Angst gehabt vor ihm. Sie habe sich im Frauenhaus Bern Hilfe geholt, wo ihr angeraten worden sei, in ein Haus für Frauen und Kinder zu gehen. Das habe sie beelendet und sie sei wieder zum Beschuldigten zurückgegangen (pag. 308 Z. 133 ff.). Der angeklagte Sachverhalt ist insofern zu ergänzen.