I.1.4. ist erstellt. 8.4.10 Zu Ziffer I.3.1 der Anklageschrift Im Juli 2011 soll der Beschuldigte der Privatklägerin in Wabern verbal gedroht haben, sie umzubringen, falls sie sich von ihm scheiden lasse (pag. 983). Die Privatklägerin sagte dies wiederholt und glaubhaft aus (pag. 308 Z. 124, pag. 335 Z. 227 f., pag. 1480 Z. 18, pag. 1714). Es ist eine unbestrittene Tatsache, dass sich die Privatklägerin damals nicht vom Beschuldigten trennte. Die gerichtliche Trennung erfolgte erst rund ein Jahr später.