Ihre Aussagen, wonach es aber mehrmals gegen ihren Willen passiert sei und sie sich auch gewehrt habe bzw. versucht habe sich zu wehren, hat sie dadurch aber nicht zurückgenommen. Es bereitet wiederum Mühe, nachzuvollziehen, weshalb die Privatklägerin trotz allem beim Beschuldigten Hilfe suchte für ihren Umzug und ihn wiederholt zu sich in die Wohnung liess. Zu erklären ist dies mit ihrer grossen Ambivalenz und ihrer damaligen Hilflosigkeit, die sie auch erwähnte. Sie sagte, sie sei unter grossem Druck gestanden wegen des Kindes.