Sie habe ihn in die Wohnung gelassen um Dinge zu besprechen. Es sei dann meistens um seine Ausschaffung, das gemeinsame Kind und seinen Lebenswandel gegangen. Sie habe sich dabei nicht viel überlegt. Es sei halt auch um das Kind gegangen (pag. 310 Z. 231 ff.). Wenn er einmal bei ihr gewesen sei, sei er nicht mehr aus der Wohnung gegangen und habe bei ihr übernachtet. Sie habe nichts dagegen tun können. Auch in dieser Wohnung habe er gegen ihren Willen mit ihr geschlafen. Sie habe sich gewehrt, aber dann sei er wieder sehr grob zu ihr geworden. Somit habe sie es geschehen lassen. Sie habe nicht mehr gekonnt.