Aus den Aussagen der Privatklägerin geht aber ebenso deutlich genug hervor, dass sie sich mehrfach dem Beschuldigten nicht fügen wollte, ihm mündlich deutlich zu verstehen gab, keinen Sex zu wollen und auch versuchte, ihn wegzustossen. Auch wenn diese Gegenwehr nicht besonders heftig gewesen sein dürfte, war sie für den Beschuldigten doch klar erkennbar. Er überwand diesen Widerstand und vollzog gewaltsam den Geschlechtsverkehr. Die Privatklägerin sagte aus, es sei ungefähr drei bis viel Mal passiert. Im Zweifel für den Beschuldigten ist von der tieferen Schätzung von ca. drei Mal auszugehen.