337 Z. 306 f.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 20. Januar 2016 sagte die Privatklägerin zu diesen Vorfällen aus, sie habe dem Beschuldigten signalisiert, dass sie keinen Sex mit ihm wolle. Sie habe sich körperlich gewehrt und habe immer wieder versucht, die Hose hinaufzuziehen. Sie habe ihm gesagt, dass sie dies nicht wolle. Es habe auch sexuelle Kontakte gegeben, da sie einverstanden gewesen sei, dass es dazu gekommen sei. Für den Beschuldigten sei klar gewesen, wann sie einverstanden gewesen sei und wann nicht (pag. 1478 Z. 32 ff.).