24 vier Vorfällen ausgegangen werden. Im Übrigen ist der Sachverhalt gemäss Ziff. I.1.2. der Anklageschrift erstellt. 8.4.8 Zu Ziffer I.1.3. der Anklageschrift Nach Aussage der Privatklägerin hat der Beschuldigte mehrmals gegen ihren Willen bei ihr im Studio im Wohnhaus «G.________» der Stiftung H.________ in Biel übernachtet. Es sei jeweils zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen. Er sei jeweils auch sehr laut geworden. Sie habe wegen des Kindes versucht, nicht laut zu werden.