Sie sei wegen dem Besuchsrecht nach dem ersten Mal wieder hingegangen. Er habe seinen Sohn sehen wollen und habe 20‘000 Telefonate gestartet (pag. 339 Z. 362). Er habe das Recht gehabt, seinen Sohn zu sehen (pag. 339 Z. 366 f.). Sie habe keinen Sex haben wollen vor ihrem Sohn, auch wenn dieser geschlafen habe (pag. 1712). Der erste Vorfall nach der Trennung wird von der Privatklägerin in einer Art und Weise beschrieben, die die Aussage besonders glaubhaft erscheinen lässt. Es sind gerade auch die eher seltsamen Elemente, die für die Glaubhaftigkeit sprechen. So sagte die Privatklägerin, vermutlich hätten sie dann alle zusammen noch etwas gegessen, bevor sie die Wohnung verlassen habe.