Wenn sie sich habe aufrichten wollen, habe er sie wieder zurück gedrückt und geschubst. Er habe ihr auch die Hände immer wieder weggenommen, wenn sie versucht habe sich aufzurichten (pag. 321 Z. 141 ff.). Dieser erste Vorfall sei der schlimmste gewesen, da ihr Sohn so laut geschrien habe und der Beschuldigten auf dieses Schreien so massiv reagiert habe (pag. 325 Z. 314 f.). Bei der Staatsanwaltschaft schien die Privatklägerin vom selben Vorfall zu sprechen. Sie sagte, er sei in sie eingedrungen, ohne dass sie dies gewollt habe. Sie habe ihn mit Händen und Knien weggestossen, ihn geklemmt, aber es habe nicht gereicht.