Der Beschuldigte habe sie daran gehindert, zu ihrem Sohn zu gehen, der nach ihr gerufen habe (pag. 321 Z. 120 ff.). Er habe ihr dann die Hose runtergezogen und dann seine eigene. Sie habe die Hose immer wieder hoch gezogen und er sie wieder runter (pag. 321 Z. 125 f.). Er habe sie nicht geschlagen, aber nicht losgelassen. Er habe seine Kraft gebraucht, um sie aufs Bett zu drücken. Er habe sie an den Oberarmen und auch an den Handgelenken festgehalten, wenn sie sich von ihm habe losreissen wollen. Wenn sie sich habe aufrichten wollen, habe er sie wieder zurück gedrückt und geschubst.