Der unfreiwillige Geschlechtsverkehr scheint für sie der weniger prägende Teil des Vorfalls gewesen zu sein. So ist es leicht zu erklären, dass die Privatklägerin, zur sexuellen Gewalt befragt, angab, der erste Vorfall nach September 2012 in Wabern sei der erste bzw. der Schlimmste gewesen (vgl. pag. 320 Z. 102 ff., pag. 325 Z. 312 ff.). Auch erscheint es nicht abwegig, dass die Privatklägerin der Polizei damals nicht vom unfreiwilligen Geschlechtsverkehr erzählte. Denn sie ordnete diesen im Vergleich zu den Schlägen nicht als schwerwiegend ein.