333 Z. 159 ff.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte sie, sie habe in ihrem Leben noch nie solch massive Gewalt erlebt (pag. 1477 Z. 32). Sie wisse nicht mehr, ob sie ihm signalisiert habe, dass sie keine sexuellen Kontakte mit ihm haben wolle. Es sei zu lange her. Er habe aber schon verstanden, dass sie nicht einverstanden sei. Sie habe ihm gesagt, dass sie keinen Sex haben wolle. Die sexuellen Kontakte hätten nach den Schlägen stattgefunden (pag. 1477 Z. 38 ff.). Die Privatklägerin erzählte im Frauenhaus (pag. 260) und später K.________ von diesem Vorfall (pag. 347 Z. 170 ff.).