333 Z. 139). Sie sei sicher nicht einverstanden gewesen mit dem Sex. Sie wisse nicht mehr, was sie damals gesagt habe. Sie habe ihn aufgefordert, einen Arzt anzurufen, da es ihr schlecht gegangen sei wegen der Schläge. Sie habe damals ganz bestimmt keinen Sex mit ihm gewollt. Sie wisse nicht, was sie da-