Die Privatklägerin erzählte am 25. April 2014 detailliert, wie der Beschuldigte am besagten Abend im August 2010 nach Hause kam, ihr das Handy aus der Hand riss und begann auf sie eingeschlagen. Er habe mit der Handkante gegen ihren Kopf geschlagen und sie von einem Raum in den anderen gejagt. Sie habe Todesangst, Angst um ihr Leben gehabt. Sie habe das Gefühl gehabt, dass er Freude an der Sache habe. Es habe den Anschein gemacht, als wollte er ihr zeigen, wer zu Hause das Sagen habe (pag. 307 Z. 85 ff.). Am selben Abend sei es nach dem Vorfall zu Geschlechtsverkehr gekommen.