296 Z. 81). Er sagte von sich selbst, er habe nie Gewalt angewendet. Er sei ein ruhiger Mensch. Er würde sich als ruhig und seinen Charakter als still bezeichnen. Er werde nie laut und spreche auch nicht so viel (pag. 279 Z. 163 ff.). Es sei kein Problem für ihn gewesen, wenn die Privatklägerin keine Lust auf Sex gehabt habe (pag. 280 Z. 236). Er sagte, wenn die Privatklägerin keine Lust gehabt habe, habe er probiert, dass sie Lust dazu habe, so wie dies jeder Mann tue. Wenn sie keine Lust gehabt habe, dann habe es eben nicht geklappt (pag. 280 Z. 240 ff.).