Er sagte aus, die Privatklägerin habe bereits im ersten Monat der Ehe behauptet, er hätte sie geschlagen. Er erinnere sich nicht mehr an diese Zeit, er sei betrunken gewesen (pag. 277 Z. 60 ff.). Noch in derselben polizeilichen Einvernahme will er sich dann aber doch noch ganz genau erinnern, dass er seine Frau nie geschlagen habe (pag. 280 Z. 212 ff.). Zum Vorfall in der Nacht vom 9. auf den 10. August 2010 gab der Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft zu Protokoll, er sei nach Hause gekommen und direkt schlafen gegangen (pag. 296 Z. 47). Ein paar Fragen später sagte er dann doch, es habe einen Streit gegeben (pag. 296 Z. 81).