krankheitsbegründeten Wahnvorstellung entspringen könnten. Im Allgemeinen erscheinen die Aussagen der Privatklägerin zu den angeklagten Vorfällen mit dem Beschuldigten glaubhaft und es kann darauf abgestellt werden. 8.4.5 Allgemeine Würdigung der Aussagen des Beschuldigten Die Aussagen des Beschuldigten vermögen der Glaubhaftigkeit der Aussagen der Privatklägerin nichts entgegen zu setzen. Aus der Tatsache, dass er die Vorwürfe der Privatklägerin bestreitet und sich mit verschiedenen Argumenten zu verteidigen sucht, kann freilich nichts abgeleitet werden.