324 Z. 286 ff.). Bei der Staatsanwaltschaft sagte sie befragt zu den angebliche Vorfällen im Wohnhaus «G.________», er habe sie zum Sex überredet. Manchmal habe er auch geweint. Sie habe dann Mitleid gehabt und nachgegeben (pag. 337 Z. 301 f.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab sie zu Protokoll, im «G.________» habe es auch sexuelle Kontakte gegeben, mit denen sie einverstanden gewesen sei. Es habe Tage gegeben, an denen sie einverstanden gewesen sei, und Tage, da sie nicht einverstanden gewesen sei. Für den Beschuldigten sei es klar gewesen, wann sie einverstanden war und wann nicht. Sie habe dies klar gesagt und er habe es gewusst (pag. 1478 Z. 37 ff.).