hender zu würdigen. Bezüglich der behaupteten Vergewaltigungen beschreibt die Privatklägerin, der Beschuldigte sei recht schnell zum Orgasmus gekommen (pag. 321 Z. 151). Auch sprach sie von plötzlichem bzw. überraschendem Hose Runterziehen (pag. 323 Z. 229 f.). Auch hier zeigt sich eine gewisse Übereinstimmung mit den Schilderungen der Zeugin. Diese sagte, der Beschuldigte habe sie gepackt und habe ihr die Hose heruntergezogen, es sei alles sehr schnell gegangen (pag. 502 Z. 56 ff.). Das Sperma des Beschuldigten wurde nach diesem kurzem Vorfall auf dem Pullover der Zeugin festgestellt (pag.