Nach den psychotischen Phasen habe sie sich davon distanziert (pag. 1734). Von den Vorwürfen gegen den Beschuldigten hat sich die Privatklägerin jedoch nie distanziert, sondern diese höchstens abgeschwächt, wie beispielsweise mit der Aussage, sie würde das heute mit der Vergewaltigung nicht mehr so eng sehen. Die Anschuldigungen gegen ihren Vater erhob die Privatklägerin in der polizeilichen Einvernahme vom 1. Mai 2014 (pag. 318 ff.), obwohl ihre Krankheit gemäss Gutachten sich damals weitgehend in Remission befand (pag.