Bei einer falschen Anschuldigung wäre doch eher zu erwarten, dass von Vergewaltigung, Missbrauch oder Übergriffen gesprochen wird, wie die Privatklägerin dies übrigens in Bezug auf ihren Vater tat. Sie gab an, ihr Vater habe sie sexuell missbraucht (pag. 323 Z. 234 ff. und pag. 327). c) Psychotische Missbrauchsvorwürfe Die Vorwürfe gegenüber ihrem Vater, die die Privatklägerin bei der polizeilichen Einvernahme äusserte, ordnete sie dann später als krankheitsbedingt ein (pag. 1705).