337 Z. 284: «Er machte aber trotzdem Sex mit mir.»). In ihrem Tagebuch schrieb sie, sie komme schlecht mit dem Beschuldigten aus, weil er sie immer sexuell belästige, etwas von ihr wolle (pag. 448). Auch dem Beistand ihres Sohnes, S.________, sagte sie gemäss dessen Aussage, der Beschuldigte belästige sie sexuell (pag. 1491 Z. 43 f.). Nach den eigenen Aussagen der Privatklägerin meinte sie damit offenbar, dass es zu sexuellen Übergriffen komme (pag. 1479 Z. 42 f.). Bei einer falschen Anschuldigung wäre doch eher zu erwarten, dass von Vergewaltigung, Missbrauch oder Übergriffen gesprochen wird, wie die Privatklägerin dies übrigens in Bezug auf ihren Vater tat.