15 fungsverhandlung vom 27. November 2017 sagte sie wiederum, sie habe im Frauenhaus Bestätigung bekommen, dass sie nicht schuld sei und dass sie sich gegen den Beschuldigten wehren dürfe (pag. 2386). Sie habe die Bestätigung bekommen, dass sie nicht falsch liege, wenn sie den Beschuldigten beschuldige, schlecht mit ihr umgegangen zu sein (pag. 2387). In der Welt der Privatklägerin erschienen gewalttätige oder sexuelle Übergriffe in der Beziehung offensichtlich weitgehend als normal. Sie gehörten zu ihrem Alltag. Sie litt nachweislich an einem sehr geringen Selbstbewusstsein (pag. 1736, pag.